Bauch

 

 

was wird bezahlt? 

 

  • Schwangerschaft

    In der gesunden Schwangerschaft werden sieben Kontrolluntersuchungen übernommen, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche auch bei der Ärzt*in stattfinden kann (Ultraschall).

    Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärzt*in nach Bedarf statt.

    Hebammen können sowohl Ultraschalluntersuchungen verordnen als auch Laboruntersuchungen durchführen.

    Für die Geburtsvorbereitung werden 150 CHF übernommen. 

  • Geburt 

    Die Kosten für die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen.

    Individuelle Kosten: Weitere Informationen zur Geburtspauschale sowie Geburtspikettentschädigung erhalten Sie von Ihrer Hebamme. 


  • Wochenbettbetreuung 

    In den ersten 56 Tagen nach der Geburt werden nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt höchstens 16 Hausbesuche und maximal fünfmal ein zweiter Besuch am selben Tag bezahlt.

    In allen anderen Situationen höchstens 10 Hausbesuche und in den ersten 10 Tagen nach der Geburt zusätzlich höchstens fünfmal ein zweiter Besuch am selben Tag. Zusätzliche Hausbesuche auf ärztliche Verordnung.

     
  • Stillberatung
     

    Drei Stillberatungen werden von der Krankenkasse übernommen. 

  • Kindsverlust 

    Die Leistungen der Hebamme werden von der Krankenkasse übernommen.